1. Wir führen Ihre Aufträge nach modernsten Arbeitsmethoden und mit grösster Sorgfalt aus. Sollten trotzdem Verluste, Beschädigungen oder Mängel irgendwelcher Art auftreten, beschränkt sich unsere Haftung auf die Ersetzung des unbelichteten Rohmaterials, Datenträger oder dessen Gegenwert, sofern ein Verschulden nachweisbar auf unserer Seite liegt. Weitergehende Ansprüche jeder Art, im Besonderen die Geltendmachung ideeller Werte, Aufnahmekosten, Reisekosten und Spesen sind ausgeschlossen. Des weiteren haften wir nicht für Auftragsverzögerungen aufgrund von defekten oder unleserlichen Datenträgern. Verzögerungen durch technisches oder anderweitiges Versagen der Onlineübermittlung von Daten oder E-Mails können uns nicht angelastet werden, da diese Wege nicht komplett unserer Kontrolle unterstehen.
2. Für an uns übergebene Vorlagen oder Wertgegenstände aller Art, lehnen wir jegliche Schadenersatzansprüche ausdrücklich ab; im Falle, dass diese mit oder ohne Verschulden des Labors beschädigt werden oder verloren gehen.
3. Der Abschluss für Versicherungen (Transport-, Feuer-, Diebstahl-, Beschädigungs- und Verlustrisiken), für uns anvertraute Fotoarbeiten, Agenturbilder, und Originale, ist Sache des Auftraggebers.
4. Teillieferungen behalten wir uns vor. Die Ware reist auf Gefahr des Kunden. Der Kunde (oder dessen Auftraggeber) sorgt dafür, dass GwerderArt die Vorlagen (digital oder analog) rechtzeitig vorliegen. Zusätzliche Express-Leistungen wegen fehlender Vorlagen müssen wir weiterverrechnen.
5. Bei Arbeiten und Rechnungen, die von uns an Dritte weitergeleitet werden müssen, haftet immer der Vermittler des Auftrages für die Begleichung der Rechnung, da die Überprüfung der Bonität des Dritten eine unzumutbare Verlängerung der Lieferfristen bedingen würde.
6. Für Farbveränderungen, die durch Lager-, Lichteinflüsse mit der Zeit entstehen können, besteht kein Ersatzanspruch.
7. Bei Nachbestellungen gibt die Beilage eines Farbmusters Anspruch auf bestmögliche, nicht aber totale Gleichheit der Farben, da dies ausserhalb der technischen Möglichkeiten liegt.
8. Reklamationen können nur innert 10 Tagen nach Ablieferung berücksichtigt werden. Später retourniertes kann nicht mehr gutgeschrieben werden.
9. Express- und A-Post Porti, Einschreibe- und Nachnahmegebühren werden dem Kunden verrechnet. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Monatsrechnungen, welche einen Gesamtbetrag von CHF 20.– unterschreiten, werden mit einem Kleinfakturazuschlag von CHF 10.– belastet.
10. Die Preise verstehen sich in CHF exklusive MWST. Die Blattgrösse ist Grundlage der Preisberechnung. Bei Zwischenformaten wird das nächst grössere Format berechnet.
11. Für nachträgliche Änderungen der Rechnungsadresse behalten wir uns vor, einen Betrag von CHF 20.– dem entsprechenden Auftraggeber zu verrechnen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Fehler, welche eindeutig auf unserer Seite liegen.
12. Gutschriften, die in Papierform vorliegen, müssen spätestens bei Auftragserteilung abgegeben werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
13. Bei allen an uns übergebenen Arbeiten setzen wir voraus, dass dem Besteller die Urheber-, bzw. die Reproduktionsrechte zustehen. Wir lehnen jede Haftung, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen können, ab. Wenn Vorlagen mit einem Copyright Dritter bezeichnet sind, so kopieren wir diese nur, wenn vom Besteller das Einverständnis des Urhebers vorliegt. Die Ausführung von Aufträgen kann von uns ohne Begründung abgelehnt werden.
14. Mahnungs- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Nach Einleitung einer Betreibung werden alle weiteren Aufträge nur noch gegen Barzahlung ausgehändigt. Wir tauschen unsere Zahlungserfahrungen im Rahmen des Creditreform Netzwerkes mit anderen Firmen aus.
15. Preisänderungen zur Preisliste bleiben vorbehalten.
16. Die Auftragserteilung an unsere Firma bedeutet gleichzeitig die Anerkennung aller Artikel dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Gerichtsstand ist Zürich.